Bundes-Notbremse und Trainingsbetrieb
Update 02.04.2022 – bisherige Corona-Beschränkungen im Sport entfallen
An die Stelle der bisherigen „Coronavirus-Schutzverordnung“ tritt nun eine „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (CoBaSchuV). Diese neue „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ des Landes Hessen trat am 2. April 2022 in Kraft. Die bisherigen Auflagen (z.B. zur Unterscheidung von Sport im Freien bzw. in Innenräumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter „Negativnachweise“, Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfielen ersatzlos ab dem 2. April 2022. Näheres auch in den Auslegungshinweisen zur CoBaSchuV. weiterlesen Bundes-Notbremse und Trainingsbetrieb