1. August 2020: Information Übungs-, Kurs- und Trainingsbetrieb
Seit 1.8.2020 gibt es neue Regelungen für den Sportbetrieb, die auch für Hessen gelten und gewisse Lockerungen bedeuten. Sie beinhalten, dass es grundsätzlich nicht mehr obligatorisch ist, Listen der Sportteilnehmer zu führen, auf eine Beschränkung der Anzahl an Teilnehmern zu achten sowie Anstandsregeln einzuhalten. Aus diesen Gründen konnte die Gemeinde das Stadion auch wieder für die private Nutzung öffnen. Ausschlaggebend war dabei der Punkt, dass die Sportler nicht mehr namentlich aufgeführt werden müssen. Für ZUSCHAUER (bis zu 250 Personen) einer Veranstaltung gilt dies allerdings (noch) nicht!
Diese neuen Regelungen beziehen sich grundsätzlich auch auf den Vereinssport, es obliegt aber jedem Verein individuell, die Entscheidung zu treffen, ob sie bereits umgesetzt werden oder nicht.
Als Vorstand haben wir uns nach reiflicher Überlegung und Abwägung noch nicht für diese Lockerungen entschieden und bitten daher alle Abteilungen und Sportler, nur unter den bisherigen Maßnahmen zu trainieren. Wir möchten dadurch vermeiden, ein Infektionsrisiko einzugehen, und hoffen so, der aktuell instabileren Lage gesund und weiterhin sportlich entgegentreten zu können!
Die Einhaltung von Hygieneregeln sowie ein entsprechendes Hygienekonzept sind für alle auch nach dem 1.8.2020 – also weiterhin zwingend erforderlich!
13. Mai 2020: Wiederaufnahme des Übungs-, Kurs- und Trainingsbetrieb
Liebe Mitglieder,
die Gemeindeverwaltung hat mitgeteilt, dass
- ab dem 13.Mai das Christian-Stock-Stadion und der Waldsportplatz (einschließlich Beachvolleyballplatz),
- ab dem 18.Mai die Sporthalle an der Düne und die Schuldorfhallen sowie
- ab dem 20.Mai (13.00 Uhr) die Bürgerhalle und der Raum Cunersdorf (Bestuhlung muss nach jedem Training wiederhergestellt werden)
ausschließlich für den Trainingsbetrieb des Vereinssports (kein Freizeit- oder Jedermann Sport) geöffnet wird. Der Wettkampfbetrieb, der nicht im Bereich des Spitzen- und Profisports liegt, ist weiterhin untersagt.
Der Vorstand des TV Jugenheim 1888 e.V. hat deshalb beschlossen, den Übungs-, Kurs- oder Trainingsbetrieb in den Halle oder dem Sportheim in Eigenverantwortung der Übungsleiter*innen zu gestatten, wenn er
- kontaktfrei ausgeübt wird,
- ein Mindestabstand von 2 Metern (besser 2-4 m) zwischen Personen gewährleistet ist. Entsprechende Abstandsstreifen an Netzen (z.B. Volleyball, Badminton) sind anzubringen. Zusätzlich empfehlen einige Sportverbände eine Personen-Quadratmeterregelung z.B. pro 20 bis 40 qm nicht mehr als eine Person/Baby-Elternteil-Einheit oder Station des Eltern-Kind-Turnens zuzulassen,
- Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene sind insoweit zwingend zu beachten,
- Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, mit Ausnahme der Toiletten, geschlossen bleiben,
- der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen und ohne dass sich verschiedene Gruppen begegnen (Trainingsgruppen verkleinern, aufteilen, gleiche Zusammensetzung) erfolgt,
- Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
- sowie unter zwingender Beachtung der allgemeinen- und besonderen sportartspezifischen Überlegungen des DOSB
Freilufttraining ist unter Beachtung dieser Grundsätze ebenfalls möglich.
Die Teilnahme am Übungs-, Kurs- und Trainingsbetrieb ist nur möglich bei Eintragung in die Teilnehmerliste mit Angabe von Name, Adresse, E-Mail Adresse und Telefonnummer. Diese Liste wird 21 Tage lang aufbewahrt und dann vernichtet. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Auskunftsfähigkeit bei einem behördlich angeordneten Auskunftbegehren im Zusammenhang mit der Corona Pandemie gespeichert.
Informiert euch bei eurem Übungs- oder Abteilungslieter, ob für eure Abteilung / Gruppe das Training wieder statt findet.
Sollte sich die Situation in tatsächlicher oder gesetzlicher Sicht ändern, wird eine neue Regelung ergehen.
Gerade im Breitensportbereich haben wir eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion für das Gemeinwohl!
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
1. Vorsitzender: Stefan Wolf
2. Vorsitzende: Daniela Schmall
Rechner: Stefan Meyer
Schriftführerin: Cornelia Muik